Montag, Oktober, 20, 2025
9.1 C
Straßburg

Innenministerium setzt sich bei Chatkontrolle durch

Teilen


Online-Kommunikation ist vertraulich. Das steht in der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie sollen Internet-Dienste die Kommunikation ihrer Nutzer:innen anlasslos und verpflichtend scannen und überwachen. Manche Anbieter wie Google, Apple und Meta tun das bereits freiwillig, eine EU-Verordnung erlaubt das als „vorübergehende Ausnahme“. Die…



Quelle

Weiterlesen