Die EU-Kommission schaltet angesichts wachsender Kritik an ihrem Entwurf für eine Verordnung zur Online-Überwachung zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs in den Verteidigungsmodus. In einem internen Dokument verweist die Kommission auf Erkenntnisse aus eigenen Fachbereichen. Demnach biete die bisherige Rechtsprechung bei einer “ordnungsgemäßen Auslegung keinen Grund für die Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Verordnung” mit der EU-Grundrechtecharta “unvereinbar” sei.
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